Beratungsgespräch

Im Mittelpunkt des Mandanteninteresses steht hier sicherlich zunächst die Kostenfrage. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt uns hierzu vor, dass wir über die Höhe der anfallenden Kosten der Beratung mit Ihnen zu verhandeln und sodann eine schriftliche Vereinbarung zu treffen haben. Die Höhe der Kosten hängt selbstverständlich vom Umfang und der Schwierigkeit des Falles und der zugehörigen Rechtsmaterie ab. Die Höchstgebühr für ein erstes Beratungsgespräch beträgt gegenüber einem nicht gewerblich tätigen Mandanten (Verbraucher) 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Daher:

Scheuen Sie sich nicht vor einem ersten Beratungsgespräch. Es gilt: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser!

Wir erörtern mit Ihnen gerne z.B.:

  • Ihre persönliche Situation
  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen
  • Ist eine außergerichtliche Lösung möglich?
  • Wird ein Prozeß notwendig?
  • Wie groß sind die Erfolgsaussichten und
  • nicht zuletzt - wie hoch ist das Kostenrisiko?

Wenn notwendig raten wir Ihnen auch von einer weiteren Verfolgung Ihres Standpunktes ab.

Danziger Straße 85
65191 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 18 710 - 0
Fax: 0611 - 18 710 - 20

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